Notare auf Terroristenjagd

Die Bundesnotarkammer verweist mit einem Rundschreiben auf die Verpflichtung der Notare zur Mitwirkung bei der Terrorismusbekämpfung. Dies ergibt sich aus  der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (Sanktionsliste). Im Justizportal des Bundes und der Länder wurde eilig der Zugriff auf die Terrorismusliste (www.terrorismusliste.de) eingerichtet, in dieser haben sich die Notare vor Beurkundung und im Verdachtsfall über die Vertragsbeteiligten zu informieren und erforderlichenfalls die Beurkundung abzulehnen.

Notare auf Terroristenjagd also. Was vom Grundgedanken her verständlich ist, gestaltet sich in der Praxis schwierig. Welche Menschen soll der Notar denn erst einmal unter Generalverdacht stellen, um dann eine Recherche in der Liste vorzunehmen ? Geht man nach dem Namen, nach Haut- oder Augenfarbe ? Das kann ja wohl nicht sein und diskriminiert Bevölkerungsschichten mit Migrationshintergrund in einer nicht gerechtfertigten Art und Weise.

Liest man die genannte Verordnung, so ist diese Verpflichtung keinesfalls auf  Notare beschränkt. Bäcker, Fleischer, Änderungsschneider und alle anderen auch sind verpflichtet, sich auf Terroristenjagd zu begeben. Der jeweilige Mitgliedsstaat kann gegen den Notar (Bäcker, Fleischer, Obstverkäufer ?) Sanktionen verhängen, wenn ein Terrorist, dessen Vermögen ja als eingefroren gilt, über dieses verfügt, was ja schon beim Brötchenkauf der Fall wäre.

Ich bin der Meinung, dass hier eindeutig übers Ziel hinaus geschossen worden ist. Prüfung und Verfolgung von potentiellen Terroristen sollte eindeutig den dafür ausgebildeten Behörden vorbehalten sein.