Tatzen vor Gericht ?

Da haben die Anwälte der Firma Jack Wolfskin das Internet durchforstet und sind ausgerechnet auf die Hobbybastlerplattform „DaWanda“ gestoßen. Dort verkaufen junge Mütter und Hausfrauen liebevoll gefertigte Einzelstücke und Kleinserien, kreative Nähereien, Strickereien, Strickereien und anderes. Die Anwälte der Firma Jack Wolfskin stießen in diesem Zusammenhang auf die unberechtigte Verwendung des Tatzenlogos. Es hagelte Abmahnungen mit einer saftigen Anwaltskostenrechnung nebst Unterlassungserklärung mit der enthaltenen Verpflichtung, im Wiederholungsfall eine saftige Strafsumme zahlen zu müssen.

Bei allem Respekt für die Marken, schießt man da nicht mit Kanonen auf Spatzen.? Ist die Verwechslungsgefahr eines handgefertigten Kirschkernkissens mit Tatzenlogo mit Outdoorbekleidung wirklich so groß?

Liebe Firma Jack Wolfskin,

wie wäre es mal mit Großmut, mit „Leben und Leben lassen“, denn die derzeitige Kampagne schadet euch eindeutig mehr, als sie euch bringt.

Im übrigen denke ich immernoch, dass man die Verhältnismäßigkeit wahren muss. Habt ihr keine eigene Rechtsabteilung, die im Vorfeld mit einfacher E-Mail die DaWanda Verkäufer auf das Markenrecht hätte hinweisen können, mit einem vorgefertigten Standard-5-Zeiler vielleicht? Muss es gleich eine große Anwaltskanzlei sein deren Rechnung bei einem unterstellten Umsatz von ca. 20-25.000 EUR (ha ha !) gleichmal schnell Anwaltskosten in Höhe von knapp 1.000 EUR generieren darf?

Ich denke da stimmt etwas nicht in diesem Land.

Viele interessante Artikel zum Thema könnt ihr hier, hier und hier lesen.